Artikel 11: Körperliche Unversehrtheit
Jeder hat, unbeschadet der Einschränkungen durch Gesetz oder kraft Gesetzes, das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Erläuterung
Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung.
Dieser Artikel gewährleistet das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Jeder Mensch darf selbst entscheiden, was mit seinem Körper geschieht, welche medizinischen Eingriffe vorgenommen und welche Medikamente eingenommen werden.
Einschränkungen sind nur auf gesetzlicher Grundlage möglich. Beispiele stehen im Polizeigesetz von 1993: Die Polizei darf eine Blutprobe verlangen oder eine Person durchsuchen.
Auch der Schutz der öffentlichen Gesundheit im weiteren Sinne kann ein Ziel sein, da eine Regelung dazu beitragen kann, die Impfquote in der Bevölkerung zu erhöhen. Bei der Wahl und Ausgestaltung von Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit verfügt der Gesetzgeber über einen erheblichen Beurteilungsspielraum.