Artikel 59: Gesetzliche Regelung des Wahlrechts, Wahlen
Alles Weitere über das Wahlrecht und die Wahlen wird durch Gesetz geregelt.
Erläuterung
Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung.
Das Wahlrecht und Wahlen sind in der Verfassung nur allgemein geregelt. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber dies im Wahlgesetz konkretisiert.