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Artikel 59: Gesetzliche Regelung des Wahlrechts, Wahlen

Artikel 59

Alles Weitere über das Wahlrecht und die Wahlen wird durch Gesetz geregelt.

Erläuterung

Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung. 

Das Wahlrecht und Wahlen sind in der Verfassung nur allgemein geregelt. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber dies im Wahlgesetz konkretisiert.