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Artikel 107: Kodifizierung; Verwaltungsrecht

Artikel 107

1 . Das bürgerliche Recht, das Strafrecht, das Zivilprozessrecht und das Strafprozessrecht sind in allgemeinen Gesetzbüchern geregelt; bestimmte Gegenstände können in gesonderten Gesetzen geregelt werden.

2 . Das Gesetz enthält allgemeine verwaltungsrechtliche Vorschriften.

Erläuterung

Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung. 

Die Regeln des Zivilrechts, des Strafrechts sowie des Zivil- und Strafprozessrechts sind in neun Büchern des Bürgerlichen Gesetzbuches enthalten:

  • Buch 1: Personen- und Familienrecht
  • Buch 2: Juristische Personen
  • Buch 3: Sachenrecht
  • Buch 4: Erbrecht
  • Buch 5: Immobilienrecht
  • Buch 6: Allgemeines Schuldrecht
  • Buch 7: Besondere Verträge
  • Buch 7a: Besondere Verträge (Fortsetzung)
  • Buch 8: Beförderungsmittel und Verkehr

sowie in:

  • Strafgesetzbuch
  • Zivilprozessordnung
  • Strafprozessordnung

Darüber hinaus sind die allgemeinen Regeln des Verwaltungsrechts im Allgemeinen Verwaltungsgesetzbuch enthalten.