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Artikel 109: Beamtenrecht

Artikel 109

Die Rechtsstellung der Beamten ist durch Gesetz geregelt. Das Gesetz enthält gleichzeitig Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Mitbestimmung der Beamten.

Erläuterung

Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung. 

Das Beamtengesetz regelt den Rechtsstatus aller Beamten. Dies umfasst ihre Rechte und Pflichten. Es gilt für alle Beamten, einschließlich der Beamten der unteren Regierungsebenen und der Militärbeamten, wie Offiziere und Soldaten.

Für den Arbeitnehmerschutz und die Mitbestimmung aller Beamten gelten gesetzlich festgelegte Regelungen.