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Artikel 65: Thronrede; Prinzentag

Artikel 65

An jedem dritten Dienstag im September oder zu einem durch Gesetz festzulegenden früheren Zeitpunkt wird vom König oder in seinem Namen in einer Vollversammlung der Generalstaaten eine Erklärung über die von der Regierung zu verfolgende Politik abgegeben.

Erläuterung

Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung. 

Einmal jährlich erscheint der König vor den Generalstaaten in gemeinsamer Sitzung, um ihnen die Regierungspolitik für das kommende Parlamentsjahr darzulegen: die Thronrede.

Die Thronrede wird am dritten Dienstag im September (Prinsjesdag) gehalten. Ein früherer Termin kann per Gesetz festgelegt werden.

Die Thronrede kann auch von einer anderen Person im Namen des Königs verlesen werden.