Artikel 78: Gesetzliche Bestimmungen des Rechnungshofs
- Organisation, Zusammensetzung und Zuständigkeit der Allgemeinen Rechnungskammer regelt das Gesetz.
- Durch Gesetz können der Allgemeinen Rechnungskammer auch andere Aufgaben übertragen werden.
Erläuterung
Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung.
Das Gesetz über die Staatsrechnung regelt die Organisation und die Befugnisse des niederländischen Rechnungshofs.