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Artikel 140: Durchsetzung widersprüchlicher Vorschriften

Artikel 140

Bestehende Gesetze und andere Regelungen und Erlasse, die im Widerspruch zu einer Verfassungsänderung stehen, gelten so lange, bis eine diesbezügliche, der Verfassung entsprechende Maßnahme getroffen worden ist.

Erläuterung

Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung. 

Bestehende Gesetze, Verordnungen und Erlasse, die aufgrund einer Verfassungsänderung mit der Verfassung in Konflikt stehen, bleiben bis zu ihrer Änderung oder Aufhebung gültig. Dies ist eine allgemeine Regel des verfassungsrechtlichen Übergangsrechts.

Spezifische Regeln des Übergangsrechts zu einzelnen Verfassungsänderungen finden sich in den ergänzenden Artikeln.