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Artikel 139: Veröffentlichung; Inkrafttreten

Artikel 139

Die von den Generalstaaten angenommenen und vom König bestätigten Verfassungsänderungen treten sofort nach ihrer Verkündung in Kraft.

Erläuterung

Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung. 

Verfassungsänderungen treten unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.