Artikel 114: Todesstrafe Verfassung von 2022/2023Kapitel 6: Rechtsprechung 113 Artikel 114 115 Die Todesstrafe darf nicht verhängt werden. Erläuterung Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung. Niemand darf zum Tode verurteilt werden.
Erläuterung Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung. Niemand darf zum Tode verurteilt werden.