Artikel 122: Begnadigung, Amnestie
- Ein Gnadenerweis wird durch königlichen Erlass auf Empfehlung eines durch Gesetz bezeichneten Gerichts und unter Berücksichtigung der durch Gesetz oder kraft Gesetzes erlassenen Vorschriften gewährt.
- Amnestie wird durch Gesetz oder kraft Gesetzes gewährt.
Erläuterung
Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung.
Begnadigung bedeutet die Milderung oder Aufhebung der Folgen eines Gerichtsurteils. Dies umfasst nicht nur die Reduzierung beispielsweise einer Freiheitsstrafe, sondern auch von Maßnahmen, die der Richter verhängen kann. Amnestie bedeutet, dass eine Person nicht mehr strafbar ist. Die Regeln für Begnadigung und Amnestie sind in einem Gesetz, dem Begnadigungsgesetz, festgelegt.