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Artikel 123: Gebiet der Provinzen und Gemeinden

Artikel 123
  1. Durch Gesetz können Provinzen und Gemeinden aufgelöst und können neue gebildet werden.
  2. Die Änderung von Provinz- und Gemeindegrenzen regelt das Gesetz.

Erläuterung

Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung. 

Provinzen und Gemeinden können nur per Gesetz aufgelöst und neu geschaffen werden. Die Legislative kann die Änderung von Provinz- und Gemeindegrenzen gesetzlich regeln.

Das Gesetz über die allgemeine Gemeindereorganisation (General Rules on Municipal Reorganization Act) legt fest, dass wesentliche Änderungen von Provinz- und Gemeindegrenzen per Gesetz erfolgen. Grenzkorrekturen können auch durch Verordnung des Provinzrats und gegebenenfalls sogar durch die betroffenen Gemeinden selbst geregelt werden.