Artikel 98: Zusammensetzung der Streitkräfte; Militärdienst
- Die Streitkräfte setzen sich aus Freiwilligen zusammen. Den Streitkräften können auch Wehrpflichtige angehören.
- Das Gesetz regelt die Wehrpflicht und die Befugnis zur Zurückstellung vom Wehrdienst.
Erläuterung
Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung.
Die Streitkräfte bestehen aus Freiwilligen und gegebenenfalls auch aus Wehrpflichtigen. 1997 wurde die Wehrpflicht für Wehrpflichtige ausgesetzt. Seitdem besteht die Armee ausschließlich aus Personen, die sich freiwillig für den Dienst in der Armee entscheiden.
Die Wehrpflicht und ihre Aussetzung sind im Rahmengesetz über die Wehrpflicht näher geregelt.