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Artikel 90: Internationale Rechtsordnung

Artikel 90

Die Regierung fördert die Entwicklung der internationalen Rechtsordnung.

Erläuterung

Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung. 

Die Regierung hat die Aufgabe, die Entwicklung der internationalen Rechtsordnung zu fördern. Dies umfasst:

  • die friedliche Beilegung internationaler Streitigkeiten
  • die Wahrung der Menschenrechte
  • gute Beziehungen zu anderen Staaten
  • eine solide internationale Gesetzgebung und deren Einhaltung
  • nachhaltigen internationalen Frieden und Sicherheit
  • die Niederlande als Sitz internationaler Gerichte und Tribunale